Mit der Sofortüberweisung vor Zahlungsausfällen schützen

Ein großes Problem der Online Händler ist es, dass nicht jeder Kunde, der eine Bestellung aufgibt, seine Ware später auch bezahlen kann oder will. Je mehr Kunden und je mehr Umsatz man als Händler macht, desto größer wird auch das Risiko von Zahlungsausfällen. Und wohin das selbst bei einem großen Unternehmen führen kann, hat der Quelle-Konkurs sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Die Sofortüberweisung ist eine gute Möglichkeit, sich als Händler vor einem solchen wirtschaftlichen Dilemma zu schützen.

Bietet der Händler seinen Kunden die Sofortüberweisung als Bezahlvariante an, ist er vollständig auf der sicheren Seite. Während man gegen Lastschriften auch Widerspruch einlegen und das Geld zurückbuchen lassen kann, ist das bei der Sofortüberweisung nicht möglich, weil der Auftrag an die Bank vom Kontoinhaber selbst erteilt und mit einer TAN bestätigt wird. Laut AGB der meisten Banken sind die Kreditinstitute nicht einmal im Rahmen einer Reklamation zur Rückbuchung der Gelder aus einer Sofortüberweisung verpflichtet, wenn man nachweisen kann, dass man sich bei der Kontonummer und/oder der Bankleitzahl vertan hat.

Die Sofortüberweisung gibt der Kunde über das gewohnte Online Banking in Auftrag. De facto ist sie nichts Anderes als eine Einzelpostenüberweisung. Gebucht wird sie heute üblicherweise binnen ein bis zwei Arbeitstagen, obwohl sich die Banken in den AGB einen längeren Bearbeitungszeitraum zusichern lassen. Der Händler schickt die Ware erst dann an den Kunden ab, wenn das Guthaben aus der Sofortüberweisung auf seinem Konto gebucht worden ist. Für den Händler bringt die Sofortüberweisung nicht nur den Schutz vor Zahlungsausfällen, sondern sorgt auch gleich noch für enorme Einsparungen beim Aufwand der OP-Verwaltung in der Buchhaltung.

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